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    • Datenschutz & Teilnahmebedingungen 
    • Datenschutzhinweis

      Die angegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Kampagne „Da samma dabei!“ sowie zur Abwicklung des Förderungsprozesses verwendet. Eine Verwendung für andere, nicht damit zusammenhängende Zwecke erfolgt nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz findet ihr hier: intersport.at/datenschutz

      Allgemeine Teilnahmebedingungen
      für eine Förderung durch die „Da samma dabei!“ Vereinsinitiative

      1.  Veranstalter

        Veranstalter und verantwortlich für das Projekt „Da samma dabei!“ ist die INTERSPORT Austria Gesellschaft mbH, Flugplatzstraße 10, 4600 Wels (im Folgenden „ISA“). 
      2. Ziel der Förderungsaktion

        Ziel der Aktion ist die Förderung des Ausbaus von Infrastruktur und vereinsbezogenen Maßnahmen für die Förderung von Kinder- & Jugendsport, die zur Nutzung durch Vereine vorgesehen ist. Im Zuge dessen werden Text-, Lichtbild- und Toninhalte erstellt, die über die Thematik aufklären und andere Menschen motivieren sollen.
      3. Bewerbung um eine Förderung

        Die Bewerbung um eine Förderung ist allen Menschen und Organisationen (Vereinen, Gesellschaften, Körperschaften etc.) mit Sitz in Österreich möglich, die ein Projekt zur Erreichung des oben genannten Zieles verwirklichen. Die Bewerbung kann ausschließlich über vollständiges Ausfüllen des vom Veranstalter unter: www.intersport.at/dabei zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen. Im Formular ist auch die zu fördernde Maßnahme zu beschreiben. Mit dem Absenden des Formulars bestätigen die Bewerber:innen, dass sie berechtigt bzw. bevollmächtigt sind, für eine Gesellschaft, eine Körperschaft oder sonstige Organisation rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und für diese selbständig handeln zu dürfen.
      4. Auswahl der Förderungsempfänger:innen und Höhe der Förderungssumme

        Die Auswahl der Förderungsempfänger:innen obliegt ausschließlich dem Veranstalter bzw. einer gemeinsam mit Mastercard ernannten Jury die nach festgelegten Kriterien (wie beispielsweise gesellschaftlicher Nutzen, Auswirkung auf die Unterstützung von Kinder- & Jugendsport, Machbarkeit, Klarheit und Notwendigkeit des Budgets, Qualität der Einreichung) nach bestem Ermessen handelt. Bewerber:innen nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass sie mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars keinen – wie auch immer gearteten – Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch den Veranstalter erwirbt. Auch die Auswahl der Höhe der gewährten Förderungssumme obliegt ausschließlich dem Veranstalter und kann die Höhe der gewährten Unterstützung von der von Bewerber:innen gewünschten Förderungshöhe (Förderungsbeitrag) abweichen. Die maximale Förderungssumme im Budgettopf beläuft sich auf EUR 50.000,00 und kann auf eines oder mehrere Projekte aufgeteilt werden. Die Gewährung der Unterstützung durch den Veranstalter erfolgt durch Überweisung der Förderung auf das von den Bewerber:innen, während des Bewerbungsprozesses ermittelten Bankkontos.
      5. Nachweis und Widerruf der Förderung

        Der Veranstalter behält sich vor, im Falle der Gewährung einer Förderung von Bewerber:innen einen geeigneten Nachweis (Rechnungsbelege der vom Verein für das geförderte Projekt erstandenen Projektinhalte, Umsetzungs-Reporting mit Nachweis der Umsetzung durch Bilder, Videos, o. ä.) darüber zu verlangen, dass diese die Unterstützung entsprechend dem im Formular angegebenen Zweck verwendet haben. Sollten die Bewerber:innen diesen Nachweis nicht binnen einer Frist von 4 (vier) Wochen ab Verlangen durch den Veranstalter erbringen, so behält sich der Veranstalter vor, die von ihm gewährte Förderung zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs der Förderung durch den Veranstalter haben die Bewerber:innen die Förderung unverzüglich an den Veranstalter zu refundieren.
      6. Vorstellung des Förderungseinsatzes

        Auf Anforderung des Veranstalters werden die förderungsempfangenden Bewerber:innen über den Projektfortschritt, die zu erwartenden Kosten und der Förderungsverwendung berichten.
      7. Nutzung von Aufnahmen zur Bewerbung des Projekts

        Die Bewerber:innen werden - etwa bei Veranstaltungen angefertigte - Foto-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen, über das eingereichte Projekt dem Veranstalter zur Verfügung stellen.
        Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die erhaltenen Foto-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen mit Kooperationspartner:innen sowie Pressevertreter:innen zu teilen
        Der Veranstalter, die Kooperationspartner:innen und Pressevertreter:innen haben das Recht, diese Aufnahmen für die Dauer von längstens 3 Jahren ab Fertigstellung des Projekts und innerhalb Europas in ihren Online Kanälen und Druckwerken zu nutzen.
        Der Veranstalter, die Kooperationspartner:innen und Pressevertreter:innen werden die erhaltenen Aufnahmen nicht für andere Zwecke, als die der Bewerbung (und Verbreitung im Sinne News durch die Presse) des eingereichten Projekts und der „Da samma dabei!“ Vereinsinitiative verwenden. Eine Verwendung des Materials für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Absprache.
        Mit Unterzeichnung stellen die Bewerber:innen sicher, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen mit der oben genannten Verwendung der Foto-, Bewegtbild- sowie Tonaufnahmen einverstanden sind.
        INTERSPORT Austria behält sich das Recht vor, die Aufnahmen anzupassen und zu bearbeiten.
      8. Beginn und Dauer der Förderungsaktion

        Der Bewerbungszeitraum für die Förderungsaktion beginnt am 13. April 2026 und läuft bis 17. Mai 2026. Die Gewinnerermittlung durch Juryentscheid erfolgt vom 08. Juni 2026 bis 20. Juni 2026. Verständigung der Förderungsempfänger erfolgt bis spätestens 20.07.2026.
      9. Mögliche Bewerber:innen bzw. Förderungsempfänger:innen

        Bewerben um eine Förderung kann sich jede natürliche oder juristische Person, einschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts. Es werden keine Bewerber:innen gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt, Rassismus, Frauenfeindlichkeit oder extremistische bzw. sonstige verwerfliche Ziele verherrlichen oder fördern.
      10. Kosten

        Die Bewerbung für eine Förderung ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung sind die Bewerber:innen vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen oder sonstigen Kosten der Bewerber:innen durch den Veranstalter findet nicht statt.
      11. Haftungsbeschränkungen

        Jegliche Haftung bzw. Schadensersatzverpflichtungen des Veranstalters und seiner Angestellt:innen und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Förderungsaktion sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
      12. Widerruf

        Es steht den Bewerber:innen jederzeit frei, von der Bewerbung zurückzutreten.
      13. Änderung, Verschiebung oder Abbruch der Förderungsaktion

        Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Förderaktion sowie damit verbundene Maßnahmen oder Veranstaltungen aus Gründen höherer Gewalt zu verschieben oder (vorzeitig) abzubrechen.
        Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von INTERSPORT und/oder Mastercard liegen. Dazu zählen beispielsweise, jedoch nicht abschließend: Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Brand, Krieg, Terrorismus, Aufstände oder zivile Unruhen, behördliche Anordnungen oder Einschränkungen, Epidemien oder Pandemien sowie sonstige unvorhersehbare und nicht beeinflussbare Ereignisse. Auch die Nicht-Erteilung oder der Entzug behördlicher Genehmigungen gilt als Ereignis höherer Gewalt.
      14. Sonstiges

        Die Förderungsaktion unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle von ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Ehesten entspricht. Bei der Förderungsaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
        Die im Rahmen der "Da samma dabei!" Vereinsinitiative übermittelten Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abwicklung der Aktion, insbesondere zur Gewinnerermittlung, verarbeitet.
        Zu diesem Zweck können die Daten an Dritte (z.B. Jurymitglieder, Projektmitarbeiter der Mastercard Austria GmbH sowie beauftragte Dienstleister) weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.
        Sollten Fragen bezüglich der Teilnahmebedingungen aufkommen, bitten wir Sie, diese an marketing@intersport.at zu stellen.

        Stand März 2026
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